Das sagt die StVO über die Winterreifenpflicht

Hier helfen nur noch Winterreifen

Der Sommer neigt sich dem Ende und mit ihm das sommerliche Wetter. Schon bald sinken die Temperaturen. Nässe und Glätte machen den Autofahrern in den frühen Morgenstunden das Leben schwer. Fängt es an zu schneien oder wird die Fahrbahn durch Eis spiegelglatt, ist es höchste Zeit für Winterreifen. Aber was besagt die StVO über die Winterreifenpflicht? Wie erkennen Sie Winterreifen und werden Bußgelder verhängt, wenn Sie im November noch mit Sommerreifen fahren? Informationen zur Winterreifenpflicht erhalten Sie hier.

Welche Reifen schreibt die StVO vor?

Die StVO schreibt seit dem 4. Dezember 2010 vor, dass Sie bei Schneematsch, Schneeglätte, Glatteis sowie Eis- und Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit zulässigen Reifen fahren dürfen. Der Begriff „Winterreifenpflicht“ steht nicht explizit in der StVO, jedoch müssen die Reifen mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sein und eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern haben. Der ADAC rät allerdings zu vier Millimetern Profil. Dies trifft sowohl auf Winterreifen als auch auf Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen zu, gilt jedoch nicht für Sommerreifen. Unabhängig der Jahreszeit müssen Fahrer eines Pkws, Lkws, Busses oder Motorrads mit zugelassenen Winterreifen fahren, sobald die entsprechenden Witterungsverhältnisse eintreten. Außerdem müssen Winterreifen bei Kleinkrafträdern auf den Antriebachsen montiert werden.

Wie wird ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht bestraft?

Haben Sie Ihre Winterreifen nicht rechtzeitig aufgezogen und fahren bei Glätte, Eis oder Schnee mit Reifen, die kein M+S-Symbol besitzen, sollten Sie vorsichtig sein. Nach dem Bußgeldkatalog müssen Sie bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ein Bußgeld in Höhe von vierzig Euro bezahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg. Bedenken Sie, bei jeder Fahrt ohne Winterreifen auf vereisten oder schneebedeckten Straßen gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Statten Sie Ihr Fahrzeug daher rechtzeitig mit zulässigen Reifen aus. So halten Sie die Winterreifenpflicht ein und sparen Geld.

Bild: Falk Oberdorf CC-BY-SA 3.0